Wie jedes Jahr von November bis März werden auch in diesem Jahr wieder Baumpflegemaßnahmen, Heckenrückschnitte und auch Baumfällungen vom gemeindlichen Bauhof durchgeführt.
Viele dieser Maßnahmen sind aufgrund der Verkehrssicherheit unabwendbar.
Zum anderen sind es aber auch Pflegemaßnahmen die notwendig sind, um Pflanzungen zu erhalten und zu verjüngen. Bei der Neuanlage von Heckenpflanzungen werden zunächst sehr enge Pflanzabstände gewählt um einen raschen Bodenschluss zu erreichen. Durch die Mischung von schnell wachsenden Pioniergehölzen mit hartholzigen, langlebigen Gehölzen gelingt das auch schnell. Nach einigen Jahren muss der Bestand aber ausgelichtet und die Pioniergehölze entfernt werden. Dabei werden auch abgestorbene, beschädigte, bruch- und standgefährdete Harthölzer zurückgeschnitten, abgesetzt, aufgeastet oder wenn nötig auch entfernt.
In diesem Jahr sind größere Rückschnitte auch wieder im Freizeitgelände, an den Tennisplätzen, am Moosweiher sowie am Langen Weiher erforderlich.
Für den Maßnahmenkatalog des im Jahr 2019 erstellten Baumkatasters werden die Bäume in jährlichen Rhythmus untersucht und es werden Kategorien für die Erforderlichkeit von Pflegemaßnahmen festgelegt wie Pflegeschnitte aber auch Baumfällungen, falls ein Baum als nicht mehr verkehrssicher eingestuft wird. Hauptsächlich handelt es sich hier um die Entfernung von Totholz sowie Rückschnitte zur Herstellung des Lichtraumprofils.
Falls ein Baum gefällt werden muss wird, teilweise vielleicht an anderer Stelle und mit einer anderen Baumart, soweit möglich nachgepflanzt. Hier ist zu beachten, dass sich nicht jeder Standort für eine Wiederbepflanzung eignet. Auch bei der Auswahl der Baumart gibt es, v.a. auch aufgrund des Klimawandels und damit einhergehender größerer Trockenheit und Hitze, immer wieder neue Pflanzempfehlungen.
Wie jedes Jahr von November bis März werden auch in diesem Jahr wieder Baumpflegemaßnahmen, Heckenrückschnitte und auch Baumfällungen vom gemeindlichen Bauhof durchgeführt.
Viele dieser Maßnahmen sind aufgrund der Verkehrssicherheit unabwendbar.
Zum anderen sind es aber auch Pflegemaßnahmen die notwendig sind, um Pflanzungen zu erhalten und zu verjüngen. Bei der Neuanlage von Heckenpflanzungen werden zunächst sehr enge Pflanzabstände gewählt um einen raschen Bodenschluss zu erreichen. Durch die Mischung von schnell wachsenden Pioniergehölzen mit hartholzigen, langlebigen Gehölzen gelingt das auch schnell. Nach einigen Jahren muss der Bestand aber ausgelichtet und die Pioniergehölze entfernt werden. Dabei werden auch abgestorbene, beschädigte, bruch- und standgefährdete Harthölzer zurückgeschnitten, abgesetzt, aufgeastet oder wenn nötig auch entfernt.
In diesem Jahr sind größere Rückschnitte auch wieder im Freizeitgelände, an den Tennisplätzen, am Moosweiher sowie am Langen Weiher erforderlich.
Für den Maßnahmenkatalog des im Jahr 2019 erstellten Baumkatasters werden die Bäume in jährlichen Rhythmus untersucht und es werden Kategorien für die Erforderlichkeit von Pflegemaßnahmen festgelegt wie Pflegeschnitte aber auch Baumfällungen, falls ein Baum als nicht mehr verkehrssicher eingestuft wird. Hauptsächlich handelt es sich hier um die Entfernung von Totholz sowie Rückschnitte zur Herstellung des Lichtraumprofils.
Falls ein Baum gefällt werden muss wird, teilweise vielleicht an anderer Stelle und mit einer anderen Baumart, soweit möglich nachgepflanzt. Hier ist zu beachten, dass sich nicht jeder Standort für eine Wiederbepflanzung eignet. Auch bei der Auswahl der Baumart gibt es, v.a. auch aufgrund des Klimawandels und damit einhergehender größerer Trockenheit und Hitze, immer wieder neue Pflanzempfehlungen.