Erstattung von Gebühren für die Kinderbetreuung und die Musikschule in Klärung

Gebühren für die Kinderbetreuung werden für drei Monate erstattet

(Update vom 28.04.2020)

 

Liebe Echinger Eltern,

 

um Sie in der Corona-Krise zu entlasten, wird die Gemeinde Eching Ihnen die Kinderbetreuungsgebühren für drei Monate erstatten. Von dieser Regelung betroffen sind folgende Einrichtungen:

  • Kinderkrippen
  • Kindergärten
  • Horte
  • Mittagsbetreuung
  • Tagesmütterprojekt Kind im Fokus e.V. (Abrechnung über Landratsamt)

Ich begrüße die Zusage des Freistaats Bayern, die Gebühren für drei Monate zu übernehmen. Dies ist ein faires Signal an die Eltern - gerade in dieser Zeit, in der viele von Ihnen auch Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Zudem wäre es ungerechtfertigt, wenn die staatlich verordnete Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen zu einer finanziellen Belastung der Eltern führen würde. Für Kinder, die eine Notbetreuung wahrnehmen, gewährt der Freistaat allerdings keine Erstattung. 

 

Auch die Kosten für die Mittagsbetreuung wird die Gemeinde für diesen Zeitraum nicht erheben, denn schließlich wird diese aktuell auch bis auf Weiteres nicht angeboten.

 

In der Praxis erfolgt die Umsetzung wie folgt:

Für die Monate Mai, Juni und Juli werden keine Gebühren abgebucht bzw. in Rechnung gestellt. Die externen Träger (kath. und ev. Kirche, Lebenshilfe Freising, Johanniter) wurden gebeten, analog zu verfahren. Aufgrund der Buchungsläufe kann es vorkommen, dass diese die Mai-Gebühren zunächst noch abbuchen, Ihnen diese dann aber wieder erstatten werden.

 

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Regelung in dieser herausfordernden Zeit etwas unter die Arme greifen zu können und wünschen Ihnen alles Gute! Bleiben Sie gesund!

 

Ihr Sebastian Thaler
Erster Bürgermeister

 

 


 

Ursprünglicher Artikel vom 03.04.2020

 

Liebe Echinger Eltern,

 

Aufgrund der mittlerweile seit drei Wochen anhaltenden Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen stellen einige Eltern die berechtigte Frage nach einer möglichen Gebührenerstattung. Das finanzielle Problem für die Gemeinde besteht darin, dass wir unser Erziehungspersonal trotz der Schließungen weiterhin voll bezahlen müssen. Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten übrigens auch, wenn auch ohne Kinder. Sie nutzen die Zeit zur Verschönerung der Einrichtungen, für konzeptionelle Arbeiten und Vorbereitungen und waren zudem in die Durchführung der Briefwahl mit eingebunden, gerade nähen einige von ihnen Atemmasken.

 

Da wir gemäß BayKiBiG Förderungen des Freistaats für unsere Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten und dieses Gesetz eine Höchstzahl an Schließtagen vorsieht, muss eine mögliche Erstattung mit dem Ministerium abgesprochen sein. Da sich derzeit jedoch alle bayerischen Kommunen in der gleichen Situation befinden, erwarten wir eine zeitnahe bayernweite Regelung zu einer Erstattung von Kinderbetreuungsgebühren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Gemeinde Eching hier keinen Alleingang machen kann und vorschnell eine Gebührenerstattung versprechen darf, da wir sonst Gefahr laufen, Fördermittel zu verlieren.


Der Musikschulunterricht wird soweit möglich online durchgeführt, damit die Schülerinnen und Schüler ihrem Instrument treu bleiben und in dieser ungewohnten Zeit des Zuhausebleibens neben den Schulhausaufgaben auch ihrem geliebten Hobby des Musizierens nachgehen können. Auch im Falle der Musikschule prüfen wir derzeit eine entsprechende Gebührenerstattung.


Ich bitte daher alle Eltern derzeit von individuellen Anfragen abzusehen. Wir werden umgehend an alle Eltern kommunizieren, sobald es hierzu Neuigkeiten gibt. Sollten sich einzelne Eltern aufgrund der aktuellen Situation in einer existenzbedrohenden finanziellen Notlage befinden, kommen Sie bitte vertrauensvoll auf unsere Finanzverwaltung oder auf die jeweilige Einrichtungsleitung zu und wir finden eine Lösung.

 

Diese Situation ist für uns alle neu und war für niemanden von uns planbar. Ich danke Ihnen daher sehr für Ihr Verständnis!

 

Ihr Sebastian Thaler
Erster Bürgermeister