Informationen für Hundehalter*innen in der Gemeinde Eching

Die Gemeinde Eching ist sehr auf ein harmonisches Zusammenleben Ihrer Bürgerinnen und Bürger bedacht. Um Konflikte zwischen Hundebesitzern untereinander sowie mit Bürgerinnen und Bürgern ohne Hund zu vermeiden, wurden folgende Regelungen erlassen:

 

Anleinpflicht

 

Große Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm sowie Hunde der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge:

 

Es gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Anleinpflicht für alle öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen in den im Zusammenhang bebauten Gebieten aller Ortsteile der Gemeinde Eching: Eching, Dietersheim, Günzenhausen, Ottenburg, Deutenhausen und Am Geflügelhof.

 

Kampfhunde:

 

Es gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Anleinpflicht für alle öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet.

Für Listenhunde der Kategorien 1 und 2 gelten eigene Bestimmungen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Ordnungsamt der Gemeinde Eching, Tel.: 089/319000-1101.

 

Betretungsverbot für alle Hunde:

 

  • Auf Kinderspielplätzen
  • Am Echinger und Hollerner See während der Badesaison (15.05. bis 15.09.), außerhalb der Badesaison (16.09. – 14.05.) besteht eine Anleinpflicht.

 

 

Verunreinigungen durch Hundekot

 

Hundekot ist ein Ärgernis und eine unterschätzte gesundheitliche Gefahr für den Menschen.

 

Daher müssen Hundehalter alle Verunreinigungen, die ihre Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in öffentlichen Anlagen verursachen, unverzüglich beseitigen.

Auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie Äckern, Weiden und Wiesen, sollte dies selbstverständlich sein. Die Gemeinde Eching stellt hierfür an verschiedenen Standorten im Gemeindegebiet kostenlos Hundekotbeutel sowie Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung.

 

 

Meldepflicht

 

Alle Hunde ab einem Lebensalter von vier Monaten müssen steuerlich bei der Gemeinde Eching angemeldet werden.

 

Die Hunde dürfen außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks nur mit einer sichtbar befestigten gültigen Steuermarke geführt werden.

Verlorene Hundesteuermarken können im Bürgerbüro der Gemeinde Eching gegen eine Gebühr von 1,00 € ersetzt werden.

 

Bei allgemeinen Fragen zur Hundehaltung erreichen Sie das Bürgerbüro telefonisch unter der Tel. Nr. 089/319000-0.